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Neues Erbrecht seit 2023: Warum Sie Ihr Testament prüfen sollten

Kleinere Pflichtteile, mehr Freiheit: Was sich geändert hat und warum ältere Testamente heute anders wirken können als gedacht.

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht. Das Ziel: Erblasserinnen und Erblasser sollen freier entscheiden können, wer was erhält. Das eröffnet neue Möglichkeiten – kann aber auch dazu führen, dass ein bestehendes Testament heute nicht mehr das bewirkt, was ursprünglich gewollt war.

Kleinere Pflichtteile

Pflichtteile sind Mindestanteile, die bestimmten Erben zustehen und die Sie mit einem Testament nicht entziehen können. Seit 2023 gilt:

  • Nachkommen erhalten als Pflichtteil noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils statt wie bisher drei Viertel.
  • Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
  • Ehegatten und eingetragene Partner behalten ihren Pflichtteil von der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Mehr frei verfügbare Quote

Was nicht durch Pflichtteile gebunden ist, können Sie frei verteilen – an Ihren Partner, an Kinder, an Freunde oder an eine gemeinnützige Organisation. Ein Beispiel: Bei einer verheirateten Person mit Kindern ist heute die Hälfte des Nachlasses frei verfügbar, vorher waren es drei Achtel.

Was das für ältere Testamente bedeutet

Testamente, die vor 2023 verfasst wurden, bleiben gültig. Massgebend ist aber das Recht, das im Zeitpunkt des Todes gilt. Steht in einem älteren Testament etwa, die Kinder sollen „nur den Pflichtteil“ erhalten, bekommen sie heute weniger, als beim Schreiben gedacht war. Umgekehrt bleibt ungenutzter Spielraum liegen, wenn Sie Ihren Partner stärker begünstigen möchten.

Auch bei Scheidung gibt es Neuerungen

Ist ein Scheidungsverfahren hängig, kann der Pflichtteil des Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen bereits wegfallen. Wer in Trennung lebt, sollte seine Nachlassplanung deshalb frühzeitig anpassen.

Unser Tipp: Lassen Sie ein Testament aus der Zeit vor 2023 von einer Fachperson prüfen. Oft genügt eine kleine Anpassung, damit es wieder genau das bewirkt, was Sie möchten.

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