Erben im Konkubinat: Was Ihr Partner bekommt – und wie Sie ihn absichern
Ohne Trauschein hat Ihr Partner kein gesetzliches Erbrecht. Welche Lücken das öffnet und mit welchen Schritten Sie sie schliessen.
Kleinere Pflichtteile, mehr Freiheit: Was sich geändert hat und warum ältere Testamente heute anders wirken können als gedacht.
Entwurf – vor der Veröffentlichung fachlich prüfen lassen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht. Das Ziel: Erblasserinnen und Erblasser sollen freier entscheiden können, wer was erhält. Das eröffnet neue Möglichkeiten – kann aber auch dazu führen, dass ein bestehendes Testament heute nicht mehr das bewirkt, was ursprünglich gewollt war.
Pflichtteile sind Mindestanteile, die bestimmten Erben zustehen und die Sie mit einem Testament nicht entziehen können. Seit 2023 gilt:
Was nicht durch Pflichtteile gebunden ist, können Sie frei verteilen – an Ihren Partner, an Kinder, an Freunde oder an eine gemeinnützige Organisation. Ein Beispiel: Bei einer verheirateten Person mit Kindern ist heute die Hälfte des Nachlasses frei verfügbar, vorher waren es drei Achtel.
Testamente, die vor 2023 verfasst wurden, bleiben gültig. Massgebend ist aber das Recht, das im Zeitpunkt des Todes gilt. Steht in einem älteren Testament etwa, die Kinder sollen „nur den Pflichtteil“ erhalten, bekommen sie heute weniger, als beim Schreiben gedacht war. Umgekehrt bleibt ungenutzter Spielraum liegen, wenn Sie Ihren Partner stärker begünstigen möchten.
Ist ein Scheidungsverfahren hängig, kann der Pflichtteil des Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen bereits wegfallen. Wer in Trennung lebt, sollte seine Nachlassplanung deshalb frühzeitig anpassen.
Der kostenlose Check zeigt Ihnen in 5 Minuten, was bei Ihnen geregelt ist und wo Lücken bestehen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Vorsorgeberatung.
Ohne Trauschein hat Ihr Partner kein gesetzliches Erbrecht. Welche Lücken das öffnet und mit welchen Schritten Sie sie schliessen.
Unfall, Hirnschlag, Demenz: Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer dann für Sie handelt.
Neue Ratgeber-Artikel, Gesetzesänderungen und praktische Tipps zu Nachlass und Vorsorge – kurz und verständlich.